Nutzungsbedingungen der civento-Prozessbibliothek
Stand: 16.09.2021
1. Gegenstand
1.1. Die civento-Prozessbibliothek steht allen registrierten Mitgliedern der civento-Community of Practice (Ziffer 2) zur Verfügung. Die Nutzung der civento-Prozessbibliothek ist für alle Mitglieder kostenfrei; sie soll dem aktiven Austausch von bereits in civento modellierten Workflows (im AWML-Format) zwischen den Mitgliedern dienen. Zu diesem Zweck können Mitglieder insbesondere
- in der civento-Prozessbibliothek nach bereits vorhandenen Workflows suchen;
- die in der civento-Prozessbibliothek bereit gestellten Workflows in Form von AWML-Dateien zur Nutzung und Weiterentwicklung herunterladen,
- eigene Workflows zur Aufnahme in die civento-Prozessbibliothek zur Verfügung stellen.
Einzelheiten zur Nutzung der civento-Prozessbibliothek finden Sie hier .
1.2. Betreiber der civento-Prozessbibliothek ist die saascom GmbH (Betreiberdaten siehe Impressum , nachfolgend „saascom“ genannt).
2. Registrierung
2.1. Voraussetzung für die Nutzung der civento-Prozessbibliothek ist die erfolgreiche Registrierung als Mitglied in der civento-Community of Practice. Zur Registrierung und Nutzung der civento-Prozessbibliothek sind ausschließlich berechtigte civento-User/Verwaltungsdiensteanbieter sowie zertifizierte civento-Partner berechtigt. Ein Anspruch auf Aufnahme in die civento-Community of Practice besteht nicht.
2.2. Die Aufnahme in der civento-Community of Practice setzt den Erhalt einer persönlichen Einladungs-E-Mail zusammen mit einem Link zum Aufnahmeformular durch saascom voraus. Nach Erhalt überprüft saascom das ausgefüllte Aufnahmeformular und schaltet bei erfolgreicher Registrierung den Nutzeraccount frei. Das neue Mitglied wird von saascom über die Aufnahme per E-Mail informiert.
2.3. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses und Aufnahme in die civento-Community of Practice erhält das Mitglied Zugriff auf die civento-Prozessbibliothek.
3. Rechte und Pflichten der Mitglieder bei der Nutzung der civento-Prozessbibliothek
3.1. Mitglieder haben das Recht, die civento-Community of Practice bestimmungsgemäß zu nutzen.
3.2. Den Mitgliedern ist bekannt, dass die Nutzung der in der civento-Prozessbibliothek bereit gehaltenen Workflows und AWML-Dateien an die Berechtigung zur Nutzung der civento-Software geknüpft ist. Entfällt die Berechtigung zur Nutzung der civento-Software, so entfällt auch die Berechtigung zur Nutzung der civento-Prozessbibliothek.
3.3. Die Mitglieder sind verpflichtet, selbständig sicherzustellen und zu überprüfen, ob der jeweilige Workflow oder die AWML-Datei den eigenen Anforderungen genügt. Es liegt in der eigenen Verantwortung des jeweiligen Mitglieds zu entscheiden, ob und ab wann das Mitglied einen in der civento-Prozessbibliothek angebotenen Workflow sowie die entsprechende AWML-Datei operativ einsetzt.
3.4. Die Mitglieder werden die mittels eines Workflows erstellten Dateien und Dokumente, insbesondere Vorgangsdokumente und Schnittstellenvoraussetzungen, stets auf ihre gesetzliche Konformität und Plausibilität hin prüfen und bei Zweifeln oder möglicher Fehlfunktion, eine sachliche Prüfung der Richtigkeit der ausgegebenen Informationen durchführen. Den Mitgliedern ist bewusst, dass die Verwendung der Workflows eine gewissenhafte Ausübung der Verwaltungstätigkeiten nur unterstützen, jedoch nicht ersetzen kann.
3.5. Die Mitglieder sind verpflichtet, AWML-Dateien vor dem jeweiligen Up- und Download auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
3.6. Individuell erstellte Zugriffsberechtigungen dürfen von Mitgliedern nur an diejenigen Mitarbeiter:innen weitergegeben werden, für die sie bestimmt sind. Alle Zugangsberechtigungen sind im Übrigen geheim zu halten. Die Mitglieder werden die Zugangsberechtigungen dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter schützen und den Verlust oder die Veröffentlichung von Zugangsberechtigungen sowie unbefugte Zugriffe Dritter unverzüglich dem Betreiber mitteilen.
4. Nutzung von Workflows
4.1. Die Mitglieder sind berechtigt, die in der civento-Prozessbibliothek bereit gehaltenen Workflows inkl. AWML-Dateien kostenfrei herunterzuladen (Download).
4.2. Mit erfolgreichem Download erhalten die Mitglieder das nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der entsprechenden Workflows sowie der AWML-Dateien im Rahmen der Optimierung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Das Nutzungsrecht umfasst zudem das Recht,
- Workflows und AWML-Dateien nach eigenen Vorstellungen oder sonstigen Vorgaben anzupassen, zu verändern und zu bearbeiten oder durch Dritte anpassen, verändern oder bearbeiten zu lassen;
- Workflows und AWML-Dateien im Zusammenhang mit der civento-Software anzuwenden sowie anzeigen und ablaufen zu lassen;
- die für die Nutzung der Workflows erforderliche Anzahl von Vervielfältigungen und Sicherungskopie der AWML-Dateien zu erstellen;
4.3. Den Mitgliedern ist es jedoch nicht gestattet, die Workflows und AWML-Dateien zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise außerhalb des bestimmungsgemäßen Verwaltungsbereiches unterzulizensieren oder öffentlich zugänglich zu machen.
5. Aufnahme von Workflows in die civento-Prozessbibliothek
5.1. Alle Mitglieder verpflichten sich, Workflows, die sie selbst modelliert haben oder durch Dritte haben modellieren lassen, der civento-Community of Practice zur Aufnahme in die civento-Prozessbibliothek kostenfrei zu überlassen. Hierzu werden die Mitglieder ihre Workflows als AWML-Datei zusammen mit einer kurzen Beschreibung an saascom übersenden oder selbstständig in der civento-Prozessbibliothek hochladen.
5.2. Mit Überlassung der AWML-Datei nach Ziffer 5.1 räumt das Mitglied an dem Workflow und der entsprechenden AWML-Datei – auch für alle zukünftigen Nutzungsarten – räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare, jedoch nicht-ausschließliche Nutzungsrechte ein. Dazu zählen insbesondere
- das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form, beispielsweise zur dauerhaften und/oder flüchtigen Speicherung auf elektrischen, elektromagnetischen, optischen Speichermedien, wie jeder Art von Festplatten einschließlich SSD, RAM, CPU, Video- und Grafikkarten, bluray discs, DVD, CD-ROM, Speicherkarten jeder Art, USB-Sticks, auf mobilen Endgeräten etc. sowie über alle Kommunikationswege, insbesondere im Rahmen des Cloud-Computings oder des Angebots an die Öffentlichkeit und zur Übertragung in eine andere Programmiersprache;
- das Recht zur umfassenden Umarbeitung (Übersetzung, Bearbeitung und Arrangement) der Leistungen, auch zur Anpassung an geänderte Einsatzbedingungen, beispielsweise zum Einsatz in mobilen Endgeräten wie Smartphones, Smartwatches etc., zur Übertragung in eine andere Programmiersprache, zum Erstellen von Schnittstellen sowie zur Weiterentwicklung der AWML-Dateien und Verbindung der Leistungen des Mitglieds mit Leistungen anderer, zum Löschen der Leistungen und zur Verwertung des Ergebnisses dieser Umarbeitungen in jeglicher Form entsprechend den in diesen Nutzungsbedingungen genannten Befugnissen;
- das Recht zur Verbreitung der Workflows und AWML-Dateien und von Vervielfältigungsstücken hiervon in jeder Form und mit jedem Mittel, einschließlich des Rechts zur Vermietung, zum Leasing und zur Leihe, gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung der Software über drahtgebundene und drahtlose Netze (z.B. zum Download, in Customer-Server-Umgebungen oder im Wege des Application-Service-Providing bzw. als Software as a Service und Ähnlichem sowie über das Internet, eigene Intranets oder andere Netze);
- das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass die Workflows und AWML-Dateien anderen Mitgliedern der civento-Community of Practice oder sonstigen Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, insbesondere als Angebot zur Fernübertragung (Downloads);
- das Recht, die Workflows und AWML-Dateien in jeglicher anderen Form zugänglich zu machen, z.B. durch den Einsatz in Netzwerken, ohne dass eine Verbreitung erfolgt oder diese öffentlich ist (etwa in Customer-Server Umgebungen, beim Application Service Providing und Ähnlichem).
5.3. saascom wird nach Prüfung des Workflows und der AWML-Dateien über deren Aufnahme in die civento-Prozessbibliothek entscheiden.
6. Gewährleistung, Haftung
6.1. Weder die Mitglieder noch saascom oder sonstige Anwender der civento-software oder der civento-Community of Practice (alle zusammen „Partner“) übernehmen eine Gewähr dafür, dass die in der civento-Prozessbibliothek bereit gehaltenen Workflows und AWML-Dateien frei von Schutzrechten Dritter sind. Sobald einem Mitglied jedoch solche Schutzrechte bekannt werden, wird das Mitglied unverzüglich saascom darüber unterrichten. saascom wird sodann die Ansprüche der Dritten prüfen und die betroffenen Mitglieder entsprechend informieren.
6.2. Die Partner haften einander– außer bei Vorsatz – nicht für die Richtigkeit, Verwertbarkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutzrechten Dritter und Vollständigkeit der im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen von einem Partner bereit gestellten Workflows und AWML-Dateien sowie für Schäden gleich welcher Art, die aus der Verwertung der Workflows und AWML-Dateien entstehen und übernehmen insoweit auch keine Gewährleistung.
6.3. Im Übrigen haften die Parteien wie folgt: Ansprüche der Partner gegeneinander auf Ersatz von Schäden aus Pflichtverletzungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Ziffer 6.2 bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Verschiedenes
7.1. Diese Nutzungsbedingungen beinhalten sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zur Nutzung der civento-Community of Practice.
7.2. Sollten Teile dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
7.3. Es gilt deutsches Recht, mit Ausnahme von dessen Regelungen über die Rechtswahl, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Die Geltung des CISG („UN-Kaufrecht“) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.